Die gesetzliche Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler muss die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) beachtet werden.
Händler vs.
Während Händler (Unternehmer) gesetzlich verpflichtet sind, Gewährleistung zu leisten, können Privatpersonen diese vertraglich ausschließen.
Dauer der Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung für Gebrauchtwagen beträgt zwei Jahre, kann jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden.
Beweislastumkehr und gedeckte Mängel:
In den ersten 12 Monaten nach Übergabe trägt der Händler die Beweislast und nach 12 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat.
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf
Händler vs. Privatverkäufer
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler gilt gesetzlich eine Sachmängelhaftung von zwei Jahren, die jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden kann. Privatverkäufer können die Gewährleistung hingegen komplett ausschließen.

Ist das Fahrzeug in den ersten 12 Monaten nach Übergabe defekt?
Beweislastumkehr
Nach deutschem Recht gilt die Beweislastumkehr bei Mängeln an Fahrzeugen. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer.